Diese Erlaubnis gemäß § 34i GewO kann ab dem 21.03.2016 beantragt werden. Aufgrund der Vorgaben aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gibt es somit für die Umstellung der § 34c GewO auf die § 34i GewO Erlaubnis eine Übergangsfrist von nur einem Jahr. Ab diesem Zeitpunkt startet auch die Möglichkeit, den Alte Hasen Status anerkennen zu lassen.
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PS: Im Herbst 2015 erscheint unser neues
