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§ 34i GewO: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in den § 34i GewO

§ 34i GewO ab März 2016

Ab dem 21.03.2017 wird die Wohnimmobilienkreditrichtlinie endgülitg umgesetzt und der neue § 34i GewO uneingeschränkt gelten.  Ab diesem Zeitpunkt benötigen alle Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliendarlehen, auch Immobiliardarlehensvermittler genannt, eine Erlaubnis gem. § 34i GewO.

Diese Erlaubnis gemäß § 34i GewO kann ab dem 21.03.2016 beantragt werden. Aufgrund der Vorgaben aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gibt es somit für die Umstellung der § 34c GewO auf die § 34i GewO Erlaubnis eine Übergangsfrist von nur einem Jahr. Ab diesem Zeitpunkt startet auch die Möglichkeit, den Alte Hasen Status anerkennen zu lassen.

Tragen Sie sich hier ein und erhalten Sie stets aktuelle Informationen rund um die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie bzw.  rund um die neue § 34i GewO Erlaubnis, insbesondere zum Alte Hasen Status, sowie entsprechende Schulungsangebote: Informationen anfordern

PS: Im Herbst 2015 erscheint unser neues Fachbuch "IHK Prüfung Immobiliardarlehensvermittlung" gemäß § 34i GewO.

Ruhestandsplanung ist keine verlängerte Altersvorsorge

Die Idee der Ruhestandsplanung gibt es zwar schon lange. Aber bisher wurde sie kaum gelebt. Jetzt ist jedoch die Zeit reif dafür!

Ruhestandsplanung ist kein Synonym für Altersvorsorge. Der Begriff Ruhestandsplanung steht uns stattdessen für das spezielle Financial Planning der Zielgruppe 50 plus. Für diese Menschen rückt der Ruhestand zeitlich immer weiter in greifbare Nähe.

Die Ruhestandsberatung im engeren Sinne betrifft den finanziellen Aspekt, also die Frage: „Wie soll das Geldvermögen genutzt werden?“ Ein Problem dabei stellt das häufig unterschätzte Risiko dar, für mehrere Jahre zum kostenintensiven Pflegefall zu werden. Bei der  Ruhestandsberatung im weiteren Sinne geht es daneben noch um die Themen Erben und Schenken, Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht.

Warum ist Ruhestandsplanung ein so spannendes Geschäftsfeld?

Profitieren Sie von zwei Angeboten rund um das Thema Ruhestandsplanung, die sich zudem noch perfekt ergänzen

PS: Im Herbst erscheint unser Buch im HAUFE Verlag: Umfassendes Know-How zur Finanzberatung der Zielgruppe 50plus
Qualifikation Ruhestandsplanung auf Hochschulniveau

1.) FH-Zertifikatsstudium zertifizierter Spezialist für Ruhestandsplanung

Nutzen Sie diesen Zukunftsmarkt und starten Sie in das berufsbegleitende Weiterbildungsangebot, das mit dem Titel „Spezialist für Ruhestandsplanung (FH)“ abgeschlossen werden kann. Voraussetzung dafür ist entweder ein Studienabschluss oder mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung

Kurzvorstellung des Zertifikatsstudienganges

Softwareunterstützung für die Ruhestandsplanung

2.) Ruhestandsplanung im Dr. Kriebel Beratungsrechner

Wie nutzt Ihr Kunde freiwerdendes Kapital aus auslaufenden Verträgen? Und vor allem, wie unterstützen Sie Ihren Kunden bei der Wiederanlage?

Nutzen Sie das Tool "Ruhestandsplanung" im Dr. Kriebel Beratungsrechner, um Ihre Kunden auch in dieser Lebensphase optimal beraten zu können.