Gothaer Versicherungen
Meine regelmäßige Weiterbildung in professionellen Händen
WBThek IDD Versicherung

Die WBThek - die Lösung für Ihre Weiterbildungspflicht

Mit unserer WBThek haben Sie
  • Ihre 15 Stunden Weiterbildungspflicht sowie
  • die regelmäßige Weiterbildung Ihrer zur Weiterbildung verpflichteten (Backoffice)-Mitarbeiter/-innen
jederzeit im Griff. 

Absolvieren Sie und Ihre Mitarbeiter/-innen unsere Online-Trainings. Erhalten Sie minutengenaue Zeitgutschriften, die wir Ihnen am Jahresende für Ihre IHK-Meldung bescheinigen.
Online-Trainings

Was leistet die WBThek?

  1. Sie und Ihre Mitarbeiter/-innen haben jederzeit Zugriff auf über 200 WebBasedTrainings (WBTs) aus dem Bereich Versicherungen. Diese Sammlung werden wir stets um weitere aktuelle und für Ihren Versicherungsvertrieb spannende Themen erweitern.
  2. Alle WBTs erfüllen die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen, um als Weiterbildung gemäß VersVermV anerkannt zu werden.
  3. Die absolvierten Zeiten werden minutengenau erfasst.
  4. Ein übersichtliches Cockpit zeigt Ihnen jederzeit, wie viele Stunden Sie bereits gesammelt haben.
  5. Am Jahresende bescheinigen wir Ihnen automatisch alle absolvierten Zeiten - auch die Ihrer zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen - für eine entsprechende Bestätigung gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde (IHK).
  6. Alle Inhalte sind auch für mobile Endgeräte optimiert.

Die Online-Lösung reduziert somit Seminar- und Reisekosten dramatisch. Somit ist die WBThek die perfekte Weiterbildungslösung für alle Vermittler und Backoffice-Mitarbeiter/-innen.
Lassen Sie sich die WBThek kurz im Video vorstellen

Versicherungsvertrieb

Wer fällt unter die Weiterbildungspflicht?

  • Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (§ 34d Abs. 1 GewO). Somit jeder, der zu Versicherungsverträgen berät, diese abschließt oder vermittelt.
  • Neu ist, dass auch Mitarbeiter/-innen unter die Weiterbildungspflicht fallen, die bei der Verwaltung oder Erfüllung von Versicherungsverträgen - insbesondere im Schadenfall - mitwirken („Backoffice“).
  • Angestellte von Versicherungsunternehmen, die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind (§ 48 Abs. 2 VAG).
Ihre Online-Bibliothek

Was ist die WBThek?

Der Name setzt sich aus den Wörtern „WBT“ (für WebBasedTraining) und „Bibliothek“ zusammen. Stellen Sie sich also eine Online-Bibliothek vor, die nicht nur Wissen bereitstellt, sondern gleichzeitig auch Lerninhalte steuert und die Aktivitäten bescheinigt.
Sie haben Fragen?

FAQ zur regelmäßigen Weiterbildung

Wir haben mal die Fragen gesammelt, die uns rund um die 15 Stunden Weiterbildungspflicht im Versicherungsbereich am häufigsten gestellt werden. Am Ende sind es 21 geworden. Die Antworten sind hier online:

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