Fonds Finanz

§ 34i: Müssen alle Berater / Vermittler ab dem 21.03.2016 die Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie umsetzen?

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Natürlich müssen alle Berater/Vermittler von Immobiliardarlehen die neuen Vorschriften im BGB sowie des § 34i GewO und der neuen ImmVermV kennen und anwenden, um weiterhin beraten zu können.

Wie aber erlangen Alte-Hasen oder festangestellte Mitarbeiter/-innen von Banken dieses notwendige Know-how?

Die Lösung: "Fit für IDA" - das Online-Training (Web Based Training) für Immobiliardarlehens-Berater
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